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Vor Beginn jeder Betreuung oder Pflege steht das Erstgespräch mit dem Patienten ggf. den Angehörigen der Personen. Innerhalb des Gesprächs werden die Wünsche zu den Leistungen ermittelt und festgehalten. Dabei stehen für uns die persönlichen Wünsche und Bedürfnisse unserer Patienten und Kunden immer im Vordergrund. Das Erstgespräch, das für Sie selbstverständlich unverbindlich ist, führt mit Ihnen, Ihren Angehörigen, die leitende Pflegefachkraft oder ihre Stellvertretung durch.

Nachfolgend möchten wir Ihnen unsere Leistungen vorstellen.

Unsere Basisleistungen in Kurzform:

  • Grundpflegerische Versorgung (SGB XI)
  • Häusliche Krankenpflege (SGB V)
  • Hauswirtschaftliche Unterstützung (SGB XI)
  • Betreuungsangebote (SGB XI)
  • Beratungseinsätze (§ 37.3 SGB XI)
  • Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)
  • Vermittlung von Drittleistungen (kostenfrei)


Unsere erweiterten Dienstleistungen in Kurzform:

  • Beratung, Betreuung und Pflege von polnischsprachigen Patienten und Kunden.
  • Informationsveranstaltungen / Schulungskurse für pflegende Angehörige, um die häusliche Pflege zu erleichtern und die Pflegesituation zu verbessern.

 

Unsere Basisleistungen in ausführlicher Form:

Grundpflegerische Versorgung (SGB XI)

Individuell, Ihren Bedürfnissen oder den Bedürfnissen Ihrer Angehörigen entsprechend, sind wir für Sie dort tätig, wo Sie unsere Unterstützung wünschen. Diese Unterstützung bezieht sich auf die aktivierende Unterstützung/Versorgung. Sie dient der Erhaltung und Förderung der Fähigkeiten der Patienten und beinhaltet Leistungen der Pflegeversicherung.

Hierzu zählen die täglichen Verrichtungen des Lebens wie:

  • Körperpflege (An- und Auskleiden, Waschen, Duschen, Baden)
  • Hilfen bei Ausscheidungen
  • Hilfen bei der Flüssigkeits- und Nahrungsaufnahme
  • Spezielle Lagerungen
  • Mobilisation (z. B. Gehübungen)
  • Begleitung bei Aktivitäten (z. B. Begleitung zum Arzt)



Häusliche Krankenpflege (SGB V)

Zu diesem Bereich gehören alle Leistungen der Behandlungspflege, die von Ihrem Arzt verordent worden sind. Die entstehenden Kosten für die Erbringung der Leistungen werden von der Krankenkasse übernommen, so dass sie nicht zu Ihrer oder zur Last Ihrer Angehörigen fallen. Die ärztlich verordneten Behandlungspflegemaßnahmen werden selbstverständlich vom qualifizierten Fachpersonal erbracht.

Dazu zählen beispielsweise:

  • Medikamente stellen und verabreichen
  • Injektionen (z. B. Insulin)
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Wundversorgung
  • Medizinische Einreibungen
  • Blutdruck- und Blutzuckermessung
  • Inhalationen
  • Katheterpflege

 

Hauswirtschaftliche Unterstützung (SGB XI)

Dieser Begriff beinhaltet eine Alltagsunterstützung innerhalb der nachfolgend und beispielhaft aufgeführten Tätigkeiten in Ihrem Haushalt:

  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Wäschepflege
  • Reinigung der Wohnung
  • Beheizen der Wohnung
  • Einkäufe

Die hauswirtschaftliche Unterstützung führen wir ausschliesslich für die von uns pflegerisch versorgten Kunden durch.


Betreuungsangebote (SGB XI)

Neben der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Unterstützung besteht ebenfalls die Möglichkeit pflegerische Betreuungsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen.

Dazu zählen vor allem beispielsweise:

  • Unterstützung bei Aktivitäten im häuslichen Umfeld - das Ziel ist die Kommunikation und die Aufrechterhaltung sozialer Kontakte
  • Unterstützung bei der Tagesstruktur
  • Bedürfnisgerechte Beschäftigung
  • Gedächtnis- und Konzentrationstraining
  • Singen
  • Bewegungsübungen
  • Kreativitätsübungen
  • Gemeinsame Spaziergänge

Das zur Umsetzung der Leistung notwendige Material wird von uns vorgehalten und bei Bedarf von uns zur Verfügung gestellt.

 

Beratungseinsätze (§ 37.3 SGB XI)

Als Empfänger vom Pflegegeld sind Sie und/oder Ihre Angehörigen verpflichtet, regelmäßig (halbjährlich oder vierteljährlich) eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen. Das Ziel dieser Beratung ist es, durch fachgerechte Anleitung der pflegenden Angehörigen, eine optimale Pflege zu gewährleisten. Die Kosten für diese Leistung übernimmt Ihre Pflegekasse.

 

Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)

Die Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden, damit die pflegebedürftige Person auch trotz Verhinderung des Pflegenden weiterhin optimal versorgt wird.
Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, können Pflegebedürftige einen Betrag von 1.612,00 € für bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr in Anspruch nehmen. Auch eine kurzzeitige/stundenweise Unterstützung ist möglich. Sofern Sie detaillierte Informationen zu diesem Bereich wünschen, so bitten wir Sie um Kontaktaufnahme.

 

Vermittlung von Drittleistungen (kostenfrei)

Die Leistungen, die von uns nicht erbracht werden können, werden gerne von unseren kompetenten Partnern erbracht. Sie werden jedoch von uns koordiniert, um Ihnen ein ganzheitliches Leistungsspektrum aus einer Hand zu gewährleisten. 

Hierzu gehören foldende Leistungen.

  • Essen auf Rädern
  • Hausnotrufsystem
  • Krankengymnastik
  • Unterstützung bei der Beschaffung von notwendigen Pflege- und Hilfsmitteln

 

Unsere erweiterten Leistungen in ausführlicher Form:

Beratung, Betreuung und Pflege von polnischsprachigen Patienten und Kunden.

Unser Pflegedienst ist für alle da. Es besteht somit auch die zusätzliche Möglichkeit, polenstämmige Patienten und Kunden in deren Muttersprache Polnisch zu beraten, wie auch die Betreuungs- und Pflegeleistungen in dieser Sprache zu erbringen. Gerne informieren wir Sie über die gesetzlichen Regelungen aber auch über die genaue Vorgehensweise bei der Betreuung und Pflege von Ihren Angehörigen in der polnischen Sprache. Möglicherweise können wir dank der Sprachkenntnisse den Alltag für unsere polnischsprachigen Patienten und Kunden angenehmer gestalten. Sprechen Sie uns gerne darauf an.

 

Informationsveranstaltungen / Schulungskurse für pflegende Angehörige.

Viele Menschen, die mit der Pflegebedürftigkeit ihrer Angehörigen konfrontiert werden, entscheiden sich vorerst dafür, die Pflege selbst zu gestalten. Es ist ein sehr nachvollziehbarer Schritt, der aus Sorge um einen führsorglichen Umgang mit den eigenen Angehörigen entsteht. Anschließend ergeben sich jedoch bei vielen die Fragen zum Thema der Pflegetechniken, die die Bereiche z. B. Transfer, Hebe- und Tragetechnik (Rückenschonung), Lagerung, Ernährung aber auch aktivierende Pflege einschließen. Mit unseren Schulungen möchten wir diese Menschen unterstützen und ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Deshalb planen wir in regelmäßigen Abständen unentgeldliche Veranstaltungen durchzuführen, während der wir auf allgemeine Themen der Pflege eingehen, aber auch persönliche und individuelle Pflegesituationen besprechen.

Die Zeitpunkte der Veranstaltungen werden entsprechend auf unserer Internetseite unter "Aktuelles" veröffentlichen, so dass jeder, der Interesse hat, daran teilnehmen kann.

Für die Veranstaltungen und Teambesprechungen haben wir einen Raum eingerichtet, in dem Gruppen bis 10 Personen in einer angenehmen Atmosphäre Platz finden können.  

 

 

Wir hoffen, Ihnen die ersten, interessanten Informationen zu unseren Dienstleitungen vermittelt zu haben. Selbstverständlich werden die oben genannten Bereiche weiterentwickelt, optimiert und erweitert. Wir hoffen stets auf Ihre Rückmeldungen, damit wir die Arbeit für Sie und Ihre Angehörigen bestmöglich leisten können.

Wir beantworten Ihnen gerne mögliche Fragen bezüglich unserer Basis- wie auch der erweiterten Leistungen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.